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   BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73   

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BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73 (https://dejure.org/1975,2361)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1975 - VI C 112.73 (https://dejure.org/1975,2361)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1975 - VI C 112.73 (https://dejure.org/1975,2361)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen von verfahrensfehlerhaften Entscheidungen der Prüfungsgremien - Nachholung der Anhörung eines Wehrpflichtigen im Gerichtsverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73
    Der erkennende Senat hat dazu im Urteil BVerwGE 44, 17 (22) [BVerwG 25.07.1973 - VI C 42/73] ausgeführt:.

    Eine solche "Chance" ist schon deshalb nicht rechtlich geschützt, weil auch dem Antrag des Wehrpflichtigen entsprechende Bescheide der Prüfungsgremien nicht einer weiteren Nachprüfung und damit einer möglichen Aufhebung entzogen sind; denn nach § 35 Abs. 2 WPflG kann gegen anerkennende Bescheide der Prüfungsgremien die Wehrbereichsverwaltung Rechtsmittel einlegen (vgl. BVerwGE 44, 17 [22 f.]).

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73
    Da - wie auszuführen sein wird - die in Frage stehenden Verfahrensfehler der Prüfungsgremien im gerichtlichen Verfahren geheilt werden können und eine - hier mögliche - gerichtliche Entscheidung zum Anerkennungsbegehren selbst alsbald die für alle Beteiligten wünschenswerte Klarheit zu bringen vermag (vgl. dazu im einzelnen das für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 4.74 -), entsprach es hier allein der Verfahrenslage, zu prüfen und zu entscheiden, ob der Kläger die Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erfüllt.
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73
    Da somit keine schätzenswerten Interessen des Klägers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst sprechen, auf der anderen Seite aber eine Beschränkung des Verwaltungsgerichts auf die Aufhebung der Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer zu einer zeitlichen Verzögerung des Anerkennungsverfahrens führt, die der vom Gesetz sowohl im öffentlichen Interesse als auch in dem des Wehrpflichtigen gewollten Beschleunigung (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10]) zuwiderläuft, und sowohl bei wiederum ablehnenden als auch bei stattgebenden Bescheiden der Prüfungsgremien eine erneute Inanspruchnahme des Gerichts droht, war es hier verfahrensrechtlich geboten, über die Berechtigung des Klägers, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, in der Sache zu entscheiden (vgl. BVerwGE 45, 351 [357]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73
    Da somit keine schätzenswerten Interessen des Klägers gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst sprechen, auf der anderen Seite aber eine Beschränkung des Verwaltungsgerichts auf die Aufhebung der Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer zu einer zeitlichen Verzögerung des Anerkennungsverfahrens führt, die der vom Gesetz sowohl im öffentlichen Interesse als auch in dem des Wehrpflichtigen gewollten Beschleunigung (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10]) zuwiderläuft, und sowohl bei wiederum ablehnenden als auch bei stattgebenden Bescheiden der Prüfungsgremien eine erneute Inanspruchnahme des Gerichts droht, war es hier verfahrensrechtlich geboten, über die Berechtigung des Klägers, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, in der Sache zu entscheiden (vgl. BVerwGE 45, 351 [357]).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 42.73

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73
    Der erkennende Senat hat dazu im Urteil BVerwGE 44, 17 (22) [BVerwG 25.07.1973 - VI C 42/73] ausgeführt:.
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    Diese wehrpflichtrechtliche Sonderregelung räumt in Abweichung von § 61 VwGO (vgl. dazu Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 17.72 - BVerwGE 45, 207 ) der Wehrbereichsverwaltung als Behörde die Parteifähigkeit vor den Verwaltungsgerichten ein (vgl. Urteile vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 89.68 - BVerwGE 36, 317 , vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 105.68 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 10 S. 14 , vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 43.73 - BVerwGE 44, 17 , vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 112.73 - und vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 33.75 - Dok.Ber.
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